Stand März 2022

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Käse-Caduff GmbH & Co. KG

1. Allgemeiner Geltungsbereich

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

1.2 Aufträge werden rechtsverbindlich, sobald wir sie schriftlich bestätigen oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausführen. Unerhebliche Änderungen, die die Brauchbarkeit der Ware nicht beeinflussen (z.B. Verpackung) bleiben vorbehalten und begründen keine Abweichung von der Bestellung.

1.3 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.4 Sämtliche Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.5 Bei anspruchsgefährdender Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers nach Vertrags-abschluss sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass der Käufer vorausbezahlt oder Sicherheit leistet.

2. Lieferungen, Gefahrenübergang und Annahmeverzug

2.1 Uns gesetzte Lieferfristen bedürfen der Schriftform und gelten nur als annähernd vereinbart.

2.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und aus Gründen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen nicht zu vertreten. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

2.3 Eine Schadensersatzpflicht wegen Verzugs oder Nichtleistung ist in Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.

2.4 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers und zwar auch dann, wenn der Transport durch uns oder von uns Beauftragte erfolgt. Dies gilt auch und insbesondere bei Nachtanlieferungen.

3. Preise, Konditionen und Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise, und zwar frei Deutschland zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.2 Unsere Angebote basieren auf einem Mindestbestellwert von 150,- Euro. Bei Unterschreitungen des Mindestbestellwerts behalten wir uns vor, einen Lieferaufschlag in Höhe von 10,- Euro je Anlieferung zu berechnen. Zusätzlich müssen wir bei einem Auftragswert unter 300,- Euro eine Dieselpauschale in Höhe von 10,- Euro je Anlieferung berechnen.

3.3 Treten nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen von mehr als 5 % ein, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern. Die Kostenerhöhungen werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen.

3.4 Rechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Abzüge insbesondere Abzüge von Skonto, bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.5 Auf fällige oder gestundete Forderungen werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

3.6 Es kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden. Beanstandungen gegen Rechnungen müssen unverzüglich erhoben werden.

3.7 Bei Zusammenschlüssen oder Kooperationen, Übernahmen oder Wegfall von Geschäftsteilen, behalten wir uns vor, die Preise und Konditionen neu zu verhandeln. Gleiches hat auch die Gültigkeit in Bezug auf die Veränderung der Belieferungs- und Abrechnungsstruktur. Individuell vereinbarte Preise und Konditionen sowie sonstige Leistungen dürfen ohne Zustimmung und Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben werden.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller bis dahin entstandenen und entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

4.2 Zum Weiterverkauf ist der Käufer berechtigt, nicht aber zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Sicherungsübereignung und Verpfändung.

4.3 Forderungen aus Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung werden an uns in Höhe der offenen Rechnungsbeträge sicherungshalber abgetreten; wir nehmen die Abtretungserklärung hiermit an.

4.4 Der Verkäufer bleibt ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Ungeachtet unserer Befugnis, sie einzuziehen, verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

4.5 Unser Eigentum an verarbeiteter Vorbehaltsware erlischt nicht durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, vielmehr entstehen die durch Umbildung geschaffenen neuen Waren für uns als Eigentümer. Der Miteigentumsanteil entspricht dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert des Fertigfabrikats.

4.6 Wir verpflichten uns, die vorstehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

4.7 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Verlust und Beschädigung zu versichern; er hat dies auf Verlangen nachzuweisen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, auch bevorstehende, sind uns unverzüglich anzuzeigen.

5. Mängelrüge

5.1 Maßgebend für unsere Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die entsprechenden Produktspezifikationen. Die Überlassung von Proben und Muster begründen keine Vereinbarung über die Beschaffenheit.

5.2 Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantiezusagen erteilen wir nur schriftlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die den Inhalt und die Reichweite der Garantie ausdrücklich regelt. Angaben auf der Verpackung (z.B. das aufgeprägte Mindesthaltbarkeitsdatum) begründen keine Garantie.

5.3 Die Ware ist sofort bei Empfang zu prüfen. Mängelrügen müssen schriftlich innerhalb 24 Stunden nach Eintreffen der Ware und in jedem Fall vor der Weitergabe an Dritte erfolgen.

5.4 Beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Sie kann nur im Einverständnis mit uns zurückgesandt werden.

5.5 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nachbesserung oder Ersatzleistung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Außerdem hat er uns die beanstandete Ware zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen.

5.6 Sofern zwischen dem Gefahrübergang auf den Käufer und dem Gefahrübergang auf den Verbraucher ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten liegt, gilt hinsichtlich möglicher Regressansprüche des Käufers die gesetzliche Vermutung gemäß §§ 478 Abs. 3, 476 BGB nicht, dass der Mangel bereits vor Gefahrübergang auf den Käufer vorlag. Gleiches gilt, wenn der Mangel erst nach Ablauf der von uns angegebenen Mindesthaltbarkeitsdauererkannt wird.

6. Gesamthaftung

6.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

6.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Schäden aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, in diesem Fall jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

6.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Gerichtsstand – Erfüllungsort

7.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Rottweil. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

7.2 Für diese Liefer- und Zahlungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts oder anderer internationaler (Vertrags-) Rechtsordnungen finden keine Anwendung.

7.3 Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. Ziffer 4 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts.